Der dritte Tag der Märzsession war gefüllt mit «alten» Traktanden von der Januarsession und ein Vielfaches an neuen Geschäften. Trotz speditiven Diskussionen vermochte der Rat die Traktandenliste vom März, es waren über 106 an der Zahl, nicht abzuarbeiten.
Der Start in eine angeregte Debatte machte der Vorstoss von Sarah Muff, betreffs Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Eine Debatte, die enorm in den Grundwerten und Haltungen jedes Einzelnen und der Institutionen endet. Ich setzte mich im Vorfeld stark mit dieser Herausforderung auseinander und kam zum Schluss, dass eine gesetzliche Grundlage für das Spital, sowie für die öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen nicht zu unterstützen ist
Selbstverständlich unterstütze ich die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu 100 %. Bis so weit, dass das Umfeld nicht Einschränkungen erfahren muss.
Im Spital die Möglichkeit von Sterbehilfe zu bieten, verstösst klar gegen den Grundauftrag des Spitals. Ein Spital hat den Auftrag den Menschen auf dem Weg des «gesunden» zu unterstützen und würdevoll zu belgeiten. Sprich im Endeffekt, Palliative Care mässig zu begleiten. Dies ist auch in der DNA eines Arztes und einer Pflegefachfrau stark verankert. Die gesetzlichen Auflagen in einer öffentlichen Pflege- und Sozialinstitution zu machen, entspricht in meinen Augen nicht der Haltung, gegenüber der Eigenverantwortung der Institutionsleitung strategisch und operativ. Abschied war – ist und bleibt – ein Kernauftrag einer Langzeitinstitution. Dazu hat im Kanton Luzern jede Institution Konzepte und Grundlagen, verbunden durch ihre Kultur und Haltung. Ein würdevoller Abschied dem Meschen zu ermöglichen, erfüllt jede Fachfrau und Fachmann in der Pflege und in der operativen/ strategischen Institutionsleitung. Leider vermochten die Argumente für eine Ablehnung nicht zu überzeugen. Der Rat befürwortet die Schaffung eines Gesetzes, mit 81 Ja, zu 27 Nein -Stimmen.
Leider kommen immer wieder Vorstösse auf die Traktandenliste, die das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie im operativen und personellen Kontext betreffen. Doch die Politik und insbesondere das Kantonsparlament sollte dazu keinen Einfluss haben. Erst recht durch die Auslagerung der beiden Einheiten in Aktiengesellschaften. Das Spitalgesetz wird nun Schritt für Schritt umgesetzt, so dass die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern gut abgestützt funktionieren kann. Und auch der Planungsbericht Gesundheit gibt den Institutionen den Rahmen für ihre Tätigkeit, welche der Regierungsrat überprüft. Der Kanton, mit allen Organisationen und kommunalen Behörden sind enorm engagiert auf allen Ebenen, Gesundheitsnetzwerke und Gesundheitszentren zu schaffen.
Zum Schluss gab es noch eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Separierung in der Sprachförderung. Wer bei der Einschulung kein Deutsch spricht und versteht, soll separiert beschult werden und zu einem späteren Zeitpunkt in die Regelschule eingegliedert werden. Eine Forderung, die genau das Gegenteil von Integration vor Separation bewirkt. Die Debatte zeigte sehr schnell, dass das Sprachverständnis gut erlernt werden kann, wenn integriert, vermischt in der neuen Sprache unterrichtet wird. Denn die Schüler profitieren voneinander. Kinder lernen Sprache im sozialen Kontext, im Umgang mit Gleichalterigen, mit der Aneignung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen sowie durch aktive Teilhabe am Alltag. In der Regelklasse. Genau so, wie ich dies mit der Fremdsprache Englisch erfahren durfte, als ich vor ein paar Jahren in England einen Sprachaufenthalt gemacht habe.