Die vergangenen Sessionstage waren dicht von intensiven Diskussionen, Auseinandersetzungen und wegweisende Entscheide.
Der Kanton brachte eine Historische Geschichte an den Tag, die bis ins Jahr 1848 zurück ging. Mit der Ablösung der Kollaturverpflichtung für die Seelsorge in St. Urban wird eine sehr alte Geschichte ihren Abschluss finden, die vor Jahren bereits die Pfarreien in Werthenstein, Oberkirch, Sursee erfahren hatten. Auch durch die Entwicklung der Eignerverhältnisse der Luzerner Psychiatrie (LUPS) in St. Urban in den Klosteranlagen lag es auf der Hand, dass diese Ablösung gemacht werden muss. Denn der Kanton hatte somit in keinem Tone mehr eine Wirkung und Verantwortung gegenüber den Gebäulichkeiten und den Gartenlagen.
Die Bewirtschaftung der Klosteranlage ist eine historische Stätte für nah und fern. So wird der Kanton der Kirchgemeinde St. Urban Fr. 7.4 Mio. einmalig bezahlen, was in gleicher Form alle genannten Kirchgemeinden erhalten hatten bei der Ablöse. Denn bis anhin mussten die Bürgerinnen und Bürger in St. Urban aufgrund der Kollaturverpflichtung keine Kirchensteuern bezahlen.
Über den neu erstellten Planungsbericht Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern 2024 wird aufgezeigt, wie der Kanton heute im Gesundheitswesen organisiert ist und welche Schwachstellen bestehen. Im Bericht wird dem Patientenpfad entsprechend dargelegt, wo welche Massnahmen zur Verbesserung beitragen sollten. Die ambulanten Grundversorgung, inklusive eine Fachstelle für Long Covid sollen gestärkt und installiert werden. Auch sollen die Technologischen Vorschritte Wirkung zeigen. Massnahmen gegenüber dem Fachkräftemangel stehen im Zentrum. Kurzum die Massnahmen lösen eine Reform im Gesundheitswesen aus, welche verbunden mit der künftigen Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) auf Bundesebene bestärkt wird.
Das Massnahmenprogramm 2025 – 2028 von Schutz von Naturgefahren und der Revitalisierung der Gewässer zeigt auf, dass die Natur baulich geführt werden muss, doch mit grossem Respekt muss ihr viel Raum gegeben werden. Denn die Natur ist eine Übermacht, die jeglichen menschlichen Kräften übergeordnet ist. So wird in Voten erläutert, dass z.B. der Sempachersee nicht nur wegen der Revitalisierung der Gewässer, sondern gerade wegen der veränderten Witterung nur mit der Anpassung des Abflusses und der Renaturierung der Sure aufgehoben werden kann.
In verschiedensten vergangenen Bau – Planungsorten entstanden verschiedene Unstimmigkeiten, mit den zuständigen Eigentümern und Gemeinden. Eine gute und direkte Kommunikation ist zwingend wichtig.
Beim Planungsbericht Tempo 30 und der Initiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» wurde wieder einmal mehr aufgezeigt, wie verschieden die Bedürfnisse, Situationen und auch die Haltungen in Stadt, Aglo und Land different sind. Sicherheit und Lärmschutz sollen im Zentrum stehen. Handlungsspielräume und angepasste Grundlagen sollen genutzt werden. Betroffene Gemeinden, wie Hildisrieden mit der Strassenüberquerung im Schulbereich, sollen in der Umsetzung durch die Mitwirkung eingebunden sein. In Zukunft soll der Planungsbericht Tempo 30, Werkzeuge zur Verfügung stellen, für eine verbesserte Entscheidungsfindung auf unseren Hauptstrassen in den Gemeinden. Die Initiative «Tempo 50» wurde klar abgewiesen, weil der Massnahmenbericht die wichtigsten Anliegen der Volksinitiative aufnimmt.
Allseits wünsche ich schöne Adventstage, schöne Festtage und alles Gute für das kommende 2025 Eure Gerda Jung