Volksinitatve «Bezahlbare Kitas für alle» und Gegenentwurf in Form eines neuen Gesetzes über
die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG)

Wir stimmen im November 2025 darüber ab!

Schon vor Jahren wurde im Kanton Luzern ein Kinderbetreuungsgesetz gefordert. Doch dieses fand
damals noch kein Gehör oder eine politische Mehrheit. Nun Jahre später, lancierte die SP eine
kantonale Volksinitatve.

Die Volksinitatve «Bezahlbare Kitas für alle» fordert eine flächendeckende Versorgung mit qualitatv
guter familienergänzender Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich, einkommensabhängige
Elternbeiträge von maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind und faire Arbeitsbedingungen für die
in der familienergänzenden Kinderbetreuung tätigen Personen.

Die Initatve würde hohe Kosten, von rund 72 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Da selbst
Eltern mit hohen Einkommen mittels Giesskannenprinzip markant entlastet würden. Aus diesem
Grund unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat ein Gesetz über die familienergänzende
Kinderbetreuung als Gegenentwurf zur Initiative.

Mit dem Gegenvorschlag werden die wichtgen Anliegen der Initatve, die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf durch Sicherstellung eines ausreichenden und bezahlbaren Angebots an
familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten im ganzen Kanton gleichermassen zu verbessern,
aufgenommen.

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sollen Eltern im Kanton Luzern jährlich um
insgesamt rund 45 Millionen Franken entlastet werden. Mit dem Gegenvorschlag würde die
öffentliche Hand im Vergleich zur Initiative jährlich rund 27 Millionen einsparen. Das Gesetz sieht
zudem vor, dass sich der Kanton neu an den Kosten für die Betreuungsgutscheine beteiligt und
entsprechende Beiträge an die Gemeinden ausrichtet. Denn die rund 90% der Luzerner Gemeinden,
welche heute schon Betreuungsgutscheine kennen, finanzieren diese aktuell zu 100% selbst. Der
Gegenvorschlag entlastet somit einen grossen Teil der Gemeindekassen. Für uns es insbesondere
wichtg, dass künfig alle die gleichen Voraussetzungen haben – unabhängig vom Wohnort. Jedoch
auch, dass es eine Limiterung des Steuerbaren Einkommens der Eltern, nach oben gibt. So werden
gezielt Familien mit teferem und mittlerem Einkommen unterstützt.

Für Die Mitte Luzern ist somit der Gegenentwurf über die familienergänzende Kinderbetreuung im
Kanton Luzern ein guter und wichtiger Schritt für die Gesellschaft. Mit der Annahme des
Gegenvorschlages würde der Kanton Luzern, als letzter Kanton in der Schweiz, das Thema
Kinderbetreuung gesetzlich regeln. Mit dem Gegenvorschlag präsenteren wir eine bezahlbare und
realistsche Lösung.

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