Unsere Maisession 2025 war dem Grundsatz Frühling: Neubeginn, Abschluss und Erweiterung unterstellt.

Mit der Erstberatung des Gegenvorschlages Kinderbetreuungsgesetz – Massnahmen zur Kitainitiative der SP, haben wir eine neue Ära im Kanton Luzern ins Leben gerufen.

Bereits vor Jahren versuchte eine Motionärin ein Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Luzern zu realisieren, dessen Erwartungen sich jedoch stark nach den Normen von städtischen Verhältnissen abgeleitet war.

Wir sind ein Kanton mit verschiedensten Regionalen Gegebenheiten. Die Normen sollen in allen Kantonsgebieten anwendbar sein. Die Kinderbetreuung ist eine Aufgabe, die im Grundsatz von den Eltern besorgt werden muss. Im Verlauf der Zeit hat sich die Gesellschaft – in den Familienstrukturen und Arbeitswelten enorm verändert. Da ist es unsere Pflicht, als Politik hin zu schauen, mit zu tragen zu tragen.

Die Regierung hat mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» einen ausgeglichenen Entwurf vorgelegt. Der Vorschlag orientiert sich am Prinzip der Subsidiarität.

Die Rollen von Kanton und Gemeinden sollen klar geregelt sein. Die Finanzierung je zur Hälfte getragen und Betreuungsgutscheine in allen Gemeinden eingeführt sein. Die mittleren und tieferen Einkommen sollen unterstützt und Mindestqualitätsstandards, nach Empfehlung des Verbandes Luzerner Gemeinden, eingeführt werden. Der Kanton wird als Aufsichtsorgan seine Pflichten wahrnehmen. So entsteht ein System im Bereich der Kinderbetreuung, mit klarer Rollenteilung, hoher Umsetzbarkeit im ganzen Kanton. Es ist eine Investition in die Zukunft – gesellschaftlich wie wirtschaftlich.

Seit Monaten ist die Luzerner Staatsanwaltschaft von einer sehr hohen Arbeitslast betroffen. Die schwere und organsierte Kriminalität konnte in den vergangenen Jahren nicht mit der eigentlich sehr wichtigen hohen Intensität verfolgt werden. Auch sind die Fälle immer mehr in unglaublichen Komplexitäten aufzuklären. Ebenso verschärfte die Revision der Strafprozessordnung diese Probleme und Belastungen noch zusätzlich. Die Botschaft forderte eine Anpassung der Anzahl und der Beschäftigungsgrade der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte» in unserem Kanton ein. Für das Parlament war es schnell klar, dass eine Aufstockung unumgänglich ist. Nach kurzer Diskussion überwiesen wir einstimmig das Geschäft, mit dem Auftrag der Umsetzung Aufstockung und Anpassung der Beschäftigungsgrade zu vollziehen.

Zum Abschluss brachten wir ein grosses Anliegen, in der Rückforderungen von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung. Die Regierung bezifferte darin, dass auf die Rückzahlungen aus der «ersten Tranche» verzichtet wird. Denn bei der Auszahlung in der Coronazeit 2019 wurde nicht klar deklariert, dass eine Rückzahlung gefordert wird. Die Unternehmen gingen davon aus, dass es sich bei der Unterstützung um einen à-fonds-perdu-Beitrag handelt.

Hätte die Regierung das Dekret nicht erlangt, wäre es für die kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken, existenziell sehr problematisch geworden.

Mit dem Entscheid des Erlasses hat der Kanton Luzern auch einen wichtigen Schritt der Gleichbehandlung, im Vergleich zu unseren Nachbarskantonen, gemacht.

Der Ratsbetrieb blieb bis zu Schluss spannend. Nach sehr intensiver, zum Teil emotionaler Diskussion wurde die Motion von Luca Boog überwiesen, über Tracking von straffälligen Asylsuchenden. Umstritten im Rat war nicht die Frage, dass man straffällige Asylbewerber nicht ausschaffen soll. Mehr war die Sorge, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschaffung von Asylbewerbern beim Bund liegen. Und er Kanton diesbezüglich jetzt schon alle ihm möglichen Hebel in Bewegung setzt. Mit diesem klaren JA zur Motion kam zum Ausdruck, dass für das Parlament jene Menschen Schutz erhalten sollen, die wirklich in Not sind.

Allseits wünsche ich schöne und inspirierende Frühlingsmomente

Eure Gerda Jung

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