Auftrag

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Schulsystem (Volksschulbildungsgesetz) die Lücke in der Beratung – Begleitung – Entwicklung der (überforderten und ratlosen) Eltern zu schliessen. Die Elternbildung ist zu stärken, die bestehenden Angebote durch eine Fachstelle zu vernetzten.

Begründung und Überlegungen

In der Volkschule kommt es immer wieder zu schwierigen Situationen, in denen die Lehrpersonen, Schulleitungen und weiteren Beauftragen einen enormen Aufwand betreiben als «Erzieher und Erzieherinnen» zu figurieren und zwar über den üblichen Erziehungsauftrag hinaus.

Die Erziehung der jungen Menschen ist eine Aufgabe aber nicht Kernaufgabe der Lehrpersonen und Schulleitungen. Es macht den Anschein, dass viele Eltern in Erziehungsfragen oft «ratlos» und überfordert sind und den wichtigen Auftrag der Schule allein überlassen.

Die hohen erzieherischen Belastungen nehmen viel Zeit ein bei Lehrpersonen und Schulleitenden, inkl. oft weitere involvierte Fachpersonen wie Schulsozialarbeitende und Schulpsychologen. Nimmt Erziehung zu viel Platz ein im Schulalltag, geht dies am Kernauftrag Unterrichten ab und führt bei Lehrpersonen zu Überbelastung, was Erschöpfung zur Folge hat und zu und grossen Krankheitsabwesenheiten führen kann. Ebenfalls nicht zielführend ist, wenn Lehrpersonen aus diesem Grund den Lehrberuf verlassen.

Gemäss dem Gesundheitsgesetz verfügen die Gemeinden über eine Mütter- und Väterberatung. Bei der Mütter- und Väterberatung handelt sich um ein Angebot, welches sich an Eltern von Kindern unter 5 Jahren richtet. Diese wertvolle Tätigkeit wird von speziell ausgebildeten Fachpersonen «Berater/innen frühe Kindheit HFP» übernommen.

Das Gesetz über die Volksschulbildung kennt neben den schul- und kinderpsychologischen Diensten, den schulärztlichen Diensten, den pädagogisch-therapeutische Diensten und die Berufsberatung inzwischen auch die Schulsozialarbeit (siehe §9 VBG). Die Schulsozialarbeit ist ein schulunterstützender Dienst und richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende der Schule (vgl. Umsetzungshilfe Kanton Luzern). Die Schulsozialarbeit richtet sich nicht an die Eltern, Hier besteht die Lücke.

Mit der Überprüfung soll nicht zuletzt sichergestellt werden, dass den Eltern, welche ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen und Erziehungsstrategien aufbauen müssen, eine Anlaufstelle mit konkreten Angeboten erhalten und fachkundige Beratung einholen können.

Durch die Schliessung dieser Lücke, werden nicht nur die Schulen entlastet und die Eltern gestärkt, davon profitieren insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen. Wenn die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit fachkundig unterstützt werden und sie dadurch dies besser machen können, dann entlastet dies das ganze System, allenfalls werden weit teurere Massnahmen, wie z. B. Sonderschulplätze im Bereich Verhalten verhindert.

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